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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Reinigungsservice Michael Kohler Sindelfingen (Fa. Kohler)
Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der „Begriffsbestimmung RAL 991 A2 Teppichreinigung“ durch Spezialwäsche. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich und Polsterreinigung möglich ist.
2. Haftung: Folgende Situationen können auftreten:
Ø Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, die Materialien können, beim Waschen / Reinigen unterschiedlich reagieren. Ø Nicht alle vorhandenen Flecken können entfernt werden. Flecksubstanzen, die vorher nicht erkannt wurden, können nach der Wäsche / Reinigung sichtbar werden. Ø Moderstellen können durchbrechen Ø Mottenbefall kann durch Ablösung der Wollgarne verursachen. Ø Defekte Stellen ( Moder, Risse, geklebte oder defekte Kanten) können sich ausweiten, und abgetretene Stellen können deutlicher sichtbar werden. Ø Eingefärbte Grundgewebsknoten können zwischen Florgarnen sichtbar werden. Ø Orientteppiche können sich nach der Wäsche / Reinigung farblich verändern oder (bei unechten Farben) eventuelle vorher nicht absehbare farbliche Veränderungen sichtbar werden.
Aus den aufgeführten Situationen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet bzw. eine Ablehnung der Reinigungskosten begründet werden. Soweit gesetzliche Haftung für Beschädigung oder sonstige Fälle gegeben ist, wird der Zeitwert zugrunde gelegt, jedoch nicht über das Fünfzehnfache des Preises, der z. Zt. der Auftragsannahme für die Reinigung des Teppichs / Teppichbodens der Polstermöbel vereinbart war, gehaftet.
Teppiche und Polstermöbel, die zur Bearbeitung in den Reinigungsbetrieb übernommen werden, sind vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung gegen Einbruch und Feuer im üblichen Umfang versichert. Je Einzelstück bis zu einem Schätzungswert von maximal 6.000 Euro. Auf kostbare Sammlerstücke oder andere Stücke von hohem Kunstwert muss der Auftraggeber besonders aufmerksam machen, damit von Fall zu Fall eine dem Kunstwert entsprechende Einzelversicherung abgeschlossen werden kann. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Eigentümers.
Die Fa. Kohler ist befugt , von übernommenen Aufträgen zurückzutreten bzw. das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zu belassen, wenn sich trotz fachmännischer Prüfung erst bei der Bearbeitung ergibt, dass der Auftrag nicht wie vorgesehen auszuführen ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche an die Fa. Kohler zu.
Die zugesicherten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Wenn die Fa. Kohler an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert wird, ist der Reinigungstermin in angemessener Weise zu verlegen. Verspätete Reinigung berechtigt in keinem Falle zu Ersatzansprüchen oder zur Reduzierung der Reinigungskosten.
Das Aufmaß erfolgt nachdem Grundmaß des Teppichs. Die Mindestabrechnung beträgt 1m² pro Stück. Wird Reinigungsgut nach einem Monat nach Auftragserteilung nicht abgeholt, so ist die Fa. Kohler berechtigt, Lagergebühren in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages pro Folgetag zu erheben.
Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des Reinigungsgutes bzw. nach Beendigung der Arbeiten berücksichtigt werden.
Wenn nichts anders vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe des Reinigungsgutes nur gegen Barzahlung ohne jeden Abzug.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Reinigungsunternehmens.
Die Fa. Kohler haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die Fa. Kohler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in der Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 5- fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Achtung - Hinweis: Unsere Haftung kann auf das 3 – fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein !! Sie können aber eine unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluss einer Versicherung vereinbaren. |
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